Grünschnittarbeiten entlang der Grundstücksgrenzen
Die Verbandsgemeinde Wethautal weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer in der Pflicht sind, rechtzeitig Grünschnitt-Arbeiten an Bäumen und Hecken entlang der Grundstücksbegrenzungen zu erledigen.
Ein Verschnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen u.a. Gehölzen ist oftmals notwendig, um unzulässige Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden und die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein Rückschnitt bis zum 28. Februar möglich.
Schonende Form- und Pflegeschnitte des einjährigen Zuwachses sind aber ganzjährig zulässig.
Bei Rundgängen durch das Ordnungsamt der Verbandgemeinde Wethautal wurde festgestellt, dass mancherorts die Äste von Bäumen so weit in den Straßenraum hineinreichen, dass das erforderliche Lichtraumprofil weit unterschritten wird. Dies hat zur Folge, dass Fahrzeuge in die Fahrbahnmitte ausweichen müssen oder Straßenbeschilderungen nicht mehr oder nur noch teilweise erkennbar sind.
Probleme können hier ebenfalls für größere Fahrzeuge wie die öffentliche Müllabfuhr entstehen.
Manche Hecken sind so nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt, dass nur wenige Zentimeter Austrieb genügen, um die Nutzung der Straße zu beeinträchtigen oder die Sicht im Kreuzungsbereich zu erschweren.
Dieser Überwuchs führt zudem zur Verletzungsgefahr für Personen, die die Gehwege benutzen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Unterlassen des Verschnitts die Einleitung eines kostenpflichtigen Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge hat.
Für Fragen steht Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Wethautal zur Verfügung.
Diese sind telefonisch unter 034422 / 414-11 oder 414-20 und per E-Mail unter ordnungsamt@vgem-wethautal.de zu erreichen.