Grundstückszufahrten
Leistungsbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Wethautal stellt für die Beantragung oder Änderung einer Grundstückszufahrt ein eigens angefertigtes Formular zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Bauamt der Verbandsgemeinde Wethautal
Rechtsgrundlage
§ 18 Straßengesetz für das Land Sachen-Anhalt (StrG LSA) bei Bau einer Zufahrt bzw. § 22 Abs. 4 Straßengesetz für das Land Sachen-Anhalt (StrG LSA) bei Änderung/Ausbau einer bestehenden Zufahrt.