Grundstückszufahrten

Leistungsbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Wethautal stellt für die Beantragung oder Änderung einer Grundstückszufahrt ein eigens angefertigtes Formular zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Bauamt der Verbandsgemeinde Wethautal

Rechtsgrundlage

§ 18 Straßengesetz für das Land Sachen-Anhalt (StrG LSA) bei Bau einer Zufahrt bzw. § 22 Abs. 4 Straßengesetz für das Land Sachen-Anhalt (StrG LSA) bei Änderung/Ausbau einer bestehenden Zufahrt.