Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich benötigen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung. Wollen Sie jedoch Ihre Tätigkeit zusammen mit anderer Freiberuflern in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft ausüben, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden.
Zusätzlich muss die Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Partnerschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
-
Notariell beglaubigter Antrag mit Angabe von
- Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- Name, Vorname, Geburtsdatum, in der Partnerschaft ausgeübter Beruf und Wohnort jedes Partners
- Vertretungsmacht der Partner
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis bzw. Reisepass jedes Gesellschafters
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
- Auszug aus dem Partnerschaftsregister
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gewerbeamt.
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