Wahlbekanntmachung - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestag statt.

Gem. § 50 Abs.1 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013 (BGBl. S.1084), in der derzeit gültigen Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene den sechs, der Wahl oder Abstimmung, vorangegangenen Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden.

Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Jeder wahlberechtigte Einwohner hat das Recht gem. § 50 Abs. 5 BMG der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt. Er ist schriftlich bei der Verbandsgemeinde Wethautal, Einwohnermeldeamt, Corseburger Weg 11 in 06721 Osterfeld einzulegen oder zur Niederschrift in den Bürgerbüros zu erklären. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf.

Die Bürgerbüros sind wie folgt geöffnet:

Osterfeld/Rathaus, Markt 24, 06721 Osterfeld
donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stößen/Rathaus, Naumburger Str. 33, 06667 Stößen
dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie
jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Kerstin Beckmann
Verbandsgemeindebürgermeisterin