Korrektur der Öffentliche Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Wethau

Gem. § 4 Abs.2 Satz 3 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, wird die Zeit der bereits veröffentlichten Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Wethau wie folgt neu festgelegt:

vom 16.11.2020 bis zum 17.05.2021

In der Verbandsgemeinde Wethautal, Außenstelle Stößen (Rathaus), Naumburger Straße 33 in 06667 Stößen, 1. OG, Raum 2,

kann Einsicht in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Wethau genommen werden.

Dafür ist, derzeit coronabedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer : 034422-41429 oder 034422-41411 notwendig.

Montag         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag       8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag   8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Straßenbestandsverzeichnis kann auch hier online eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Straßenbestandsverzeichnis schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Wethau, den 26.10.2020

gez. Benjamin Ritter
Bürgermeister