Bekannntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Stadt Stößen

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Stößen sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag), als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe.
Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Stößen zu ermitteln, zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.

1. Phase (19.07.2024. bis 19.08.2024)
Sie haben die Möglichkeit schriftlich (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen) Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen, sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen.
Die Lärmkartierungsergebnisse werden während beiden Beteiligungsphasen öffentlich ausgelegt und darüber hinaus dauerhaft im Internet veröffentlicht.

Ort der öffentlichen Auslegung:

Verbandsgemeinde Wethautal, Bauamt Zimmer: EG 3, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Montag       8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag     8:00 Uhr – 12:00 und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch    8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag        8:00 Uhr – 12:00 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter 034422-41410.

Veröffentlichung auf der Seite des Landes: -> https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022