Bekanntmachung über Öffentlichen Auslegung des Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 "Windpark Leislau"

Der Gemeinderat Molauer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die vollständige Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 in seiner letzten Fassung der 2. Änderung, „Windpark Leislau“ gefasst.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB liegt der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 in seiner letzten Fassung der 2. Änderung „Windpark Molauer Platte“ in der Zeit vom 21. März 2025 bis einschließlich 22. April 2025 im Bauamt der Verbandsgemeinde Wethautal, Zi. EG 3 Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld während folgender Zeiten für jedermann öffentlich einsehbar aus:

Mo 09.00 - 12.00 Uhr
Di   09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mi  09.00 - 12.00 Uhr
Do  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr   09.00 - 12.00 Uhr

Folgende Unterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes über die Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter dieser Webseite, sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt -> beteiligung.sachsen-anhalt.de (ext. Link) eingesehen werden:

  • Vorentwurf zur vollständigen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Molauer Platte“ in seiner letzten Fassung der 2. Änderung
  • Ziele und Zwecke der Planung
  • Planzeichnung


Während der o. g. Frist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf zur vollständigen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Molauer Platte“ in seiner letzten Fassung der 2. Änderung bei der Verbandsgemeinde Wethautal schriftlich (Postanschrift: Verbandsgemeinde Wethautal, Bauamt, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld) oder auch per Mail an bauamt@vgem-wethatual.de vorgebracht werden.