Auslegung Lärmaktionsplan der Gemeinde Meineweh
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Gemeinden verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn ihre Bürger von Umgebungslärm betroffen sind.
Hier finden Sie den aktuellen Lärmaktionsplan der Gemeinde Meineweh.
Datum: 15.04.2024